Bundesverfassungsgericht: Umwidmung von Corona-Mittel in Klima-Sondervermögen verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Umwidmung von Corona-Mitteln in den Klima- und Transformationsfonds als verfassungswidrig eingestuft. Dazu erklärt der Vorsitzende Holger Bormann vom CDU Kreisverband Wolfenbüttel: „Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für die Ampel. Es zeigt, dass die Haushaltspolitik der Bundesregierung auf Sand gebaut ist. Der Klima- und Transformationsfonds ist bereits jetzt verplant. Wo sollen die Förderungen für das Gebäudeenergiegesetz oder das versprochene Klimageld nun herkommen? Was bleibt ist fehlende Planungssicherheit und eine tiefe Verunsicherung von Bürgern und Betrieben.“
Die Bundesregierung hatte nicht genutzte Kredite zur Bewältigung der Corona-Krise in den Klima- und Transformationsfonds umgewidmet. Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie darin eine Umgehung der Schuldenbremse sehen.
Der Vorsitzende der Wolfenbütteler CDU Holger Bormann: „Die Bundesregierung muss die Schuldenbremse achten, statt sie mit Taschenspielertricks zu umgehen. Eine seriöse Haushaltspolitik bedeutet: Ausgaben priorisieren und Kernausgaben aus dem Kernhaushalt finanzieren. Davon ist Ampel meilenweit entfernt.“